Fähren
Antrag auf eine Berechtigungskarte (rechtsrheinisch)
Regelungen für die Benutzung des ersten Bootes (rechtsrheinisch)
Alle Berechtigungskarten für die Benutzung des ersten Bootes (rechtsrheinisch) sind personengebunden. Sie dürfen selbstverständlich nicht kopiert werden, ebenso wenig ist eine Weitergabe gestattet. Verstöße führen automatisch zum Einzug der Karte und zum Erlöschen der Berechtigung. Um dem Missbrauch vorzubeugen, sind die Karten mit einem NFC-Chip ausgestattet. Auf dem Chip befindet sich neben einer Karten-Identifikationsnummer lediglich die Art der Berechtigung. Es werden keinerlei personenbezogene Daten auf dem Chip hinterlegt. Möchten Sie eine Berechtigungskarte in Anspruch nehmen, benötigen wir den vollständig ausgefüllten Antrag. Verloren gegangene Karten müssen umgehend dem Sekretariat gemeldet werden. Die Kosten für die Erstausstellung einer Berechtigungskarte übernimmt die Schule. Die Ausstellung einer Ersatzkarte kostet 5 Euro.
Die „gelbe Karte“:
Schülerinnen und Schüler, die einen besonders weiten Schulweg haben und darauf angewiesen sind, bestimmte Zug- und Busverbindungen zu erreichen, erhalten eine Berechtigungskarte zur Benutzung des ersten Bootes (rechtsrheinisch), die sogenannte „gelbe Karte“. Darüber hinaus dürfen diese Schülerinnen und Schüler bei Unterrichtsschluss nach der 5. Stunde den betreffenden Unterricht fünf Minuten vor der Zeit verlassen (also um 13 Uhr). Werden diese Schülerinnen und Schüler jedoch in Ausnahmefällen mit dem PKW abgeholt oder fahren selbst, so erlischt die Berechtigung zur Benutzung des ersten Bootes und insbesondere zum vorzeitigen Verlassen des Unterrichts, sie müssen also das zweite oder dritte Boot benutzen. Schülerinnen und Schüler, die das erste Boot benutzen und zusätzlich abgeholt werden bzw. selbst fahren, müssen die gelbe Karte wieder abgeben.
Es gibt wenige Situationen, in denen die Benutzung des ersten Bootes auch bei Abholung notwendig ist (Arztbesuche o.Ä.). Diese sprechen Sie bitte im Vorfeld mit mir per Mail ab, so wie es auch sonst üblich ist, bei Unterrichtsbefreiungen diese im Vorfeld mit Klassen- oder Stammkurslehrern abzusprechen. Sollten Sie Ihre Kinder spontan abholen, so informieren Sie sie, so dass sie an diesem Tag nicht das erste Boot benutzen. Die Verwendung des Handys auf dem Weg zur Fähre ist erlaubt! Lediglich auf der Treppe zum Anleger ist es aus Sicherheitsgründen (Sturzgefahr!) verboten.
Die „orangefarbene Karte“:
In einzelnen Fällen gibt es spezielle Ausnahmeregelungen, dafür gibt es eine weitere Karte, die orange ist. Diese wird ausgestellt, wenn es sich um zeitlich oder auf einzelne Tage begrenzte Berechtigungen handelt. Hier muss die Bootsaufsicht besonders genau kontrollieren, deshalb eine weitere Farbe.
Die „blaue Karte“:
Leider ist die Nachfrage nach einer gelben Karte weit höher, als im Allgemeinen Plätze zur Verfügung stehen. Es kommt im Speziellen aber immer wieder vor, dass noch Plätze auf dem ersten Bötchen sind, die an Schülerinnen und Schüler ohne gelbe Karte vergeben werden können. Um auch hier möglichst fair zu verteilen, kann man eine Nachrückerkarte, die „blaue Karte“ beantragen, wenn der eigene Schulweg auch lang ist, aber nicht lang genug, um die gelbe Karte zu erhalten. Das erste Boot wird mit Inhabern einer „blauen Karte“ aufgefüllt, sobald Platz da ist.
Gez. Wolff-Thomas Kress, 8. November 2019