Förderantrag VFFE
Der Vorstand des VFFE trifft sich fünf bis sechs mal in einem (Schul)-jahr, um über Förderanträge zu entscheiden. Das nächste Vorstandstreffen ist im Terminplan ersichtlich.
Selbstverständlich sind wir gehalten, mit den gespendeten Fördermitteln des VFFE verantwortungsvoll umzugehen und erörtern jeden Antrag ausführlich. Leider erreichten uns Anträge in jüngster Zeit vermehrt sehr kurzfristig. Dadurch wird der Vorstand vor das Problem gestellt, diese Anträge nicht mit der angemessenen Ernsthaftigkeit erörtern zu können. In der Folge kann es passieren, das der Antrag auf die nächste Sitzung vertagt und beantragte Ausgaben durch den Antragsteller möglicherweise nicht zeitgerecht beglichen werden können.
Um solche Situationen zu vermeiden, bitten wir nochmals um eine rechtzeitige Übersendung von Förderanträgen:
- Der Antrag muss spätestens eine Woche vor der Vorstandssitzung vorliegen.
- Das Formular befindet kann elektronisch ausgefüllt werden. Dazu sollte der Adobe AcrobatReader installiert sein.
- Das Formular muss allerdings auch ausgedruckt und vom Antragsteller sowie dem/r Schulleiter(in) unterzeichnet werden. Über das Sekretariat wird der Antrag dem VFFE vorgelegt.
- In der Regel müssen mindestens zwei verbindliche Angebote eingeholt werden.
- Es muss nach der Beschaffung ein Verwendungsnachweis (Teil des elektronischen Formulars) eingereicht werden.
Nach der Anschaffung sind durch den Antragsteller in Rücksprache mit dem VFFE Fotos der geförderten Sachmittel zu fertigen und ein entsprechender zis-Bericht zu verfassen.
Es hat sich leider gezeigt, dass einzelne Browser die E-Mail-Funktion nicht vollständig unterstützen. Sollten beim online Ausfüllen des Antrags Probleme auftreten, können Sie das Formular lokal speichern, ausfüllen und anschließend versenden (vffe@nonnenwerth.de).